Schützen Sie Ihr Gehör: Kostenübernahme von ICP-Hörgeräten durch die Berufsgenossenschaft

ICP Hörgeräte sind speziell für Menschen entwickelt, die in ihrem beruflichen Umfeld regelmäßig hoher Lärmbelastung ausgesetzt sind und daher besonderen Schutz und Unterstützung für ihr Gehör benötigen. Diese individuell angepassten Insulating Communication Plastic-Hörgeräte bieten nicht nur eine effektive Hilfe im Arbeitsumfeld, sondern sind auch für Personen mit bereits bestehendem Hörverlust geeignet.

Sie vereinen den Schutz vor schädlichem Lärm mit einer verbesserten Sprachverständlichkeit, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In bestimmten Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für ICP Hörgeräte.

Hören Sie, was Ihr Gehör benötigt: Top-Beratung vom Hörakustiker

Bevor Sie ein ICP Hörgerät beantragen, sollten Sie zunächst eine umfassende Beratung beim Hörakustiker von Hörakustik Köhn in Pasewalk in Anspruch nehmen. Der Hörakustiker kann die individuellen Hörbedürfnisse ermitteln und das passende Hörgerät empfehlen, aber auch wertvolle Tipps zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BG) geben. Der Hörspezialist unterstützt bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und begleitet den gesamten Antragsprozess, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kostenübernahme erfüllt sind.

Wenn Sie ICP Hörgeräte über einen Hörakustiker beantragen, läuft das, wie folgt, ab:

  • Prüfung des Gehörs: Durch eine gründliche Hörprüfung wird der Umfang des Hörverlusts bestimmt.

  • Maßgeschneiderte Anpassung: Das Hörgerät wird entsprechend den Testergebnissen individuell angepasst.

  • Antragsstellung: Der Antrag auf Kostenerstattung wird bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingereicht.

  • Zertifizierung: Die ICP Hörgeräte erfüllen strenge gesetzliche Vorschriften und Standards, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dies beinhaltet die Einhaltung der relevanten DIN-Normen und der Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Der Weg zum besseren hören über die Berufsgenossenschaft Bild Copyright: Peakstock / kostimedia / shutterstock.com

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Der Weg zum besseren hören über die Berufsgenossenschaft

ICP Hörgeräte: Berufsgenossenschaft zahlt mit

In zahlreichen Berufsfeldern sind Beschäftigte einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt, der das Gehör langfristig schädigen kann. Dazu zählen Berufe im Baugewerbe, in der Metallverarbeitung, in der Fertigung und im Bereich der Logistik. Durch die fortwährende Lärmbelastung können Hörschäden entstehen, die die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.

Die Berufsgenossenschaft spielt eine wichtige Rolle in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und im Falle eines solchen Ereignisses die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Insbesondere bei Hörschäden, die durch Lärm am Arbeitsplatz verursacht wurden, übernehmen die Berufsgenossenschaften die Verantwortung für die medizinische Rehabilitation, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Hörhilfen.

Wenn die Berufsgenossenschaft die Genehmigung zur Kostenübernahme für ICP Hörgeräte erteilt, profitieren Sie von umfangreicheren Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse.

Hier sind einige Dinge, die inbegriffen sind:

  • Eine hohe Zuzahlung für Ihr ICP Hörgerät (in der am häufigsten genehmigten Kategorie 2 beträgt die Zuzahlung 1.300 Euro pro Ohr).
  • Etwa 36 Batterien pro Jahr, was dem Jahresverbrauch entspricht.
  • Kosten für sämtliche Servicearbeiten.
  • Die Versorgung mit Pflege- und Trockenmitteln.
  • Die Möglichkeit, nach 5 Jahren Anspruch auf ein neues Hörgerät zu haben.

Hörvergnügen deluxe: ICP Hörgeräte im Fokus

ICP Hörgeräte kombinieren die Funktionen eines traditionellen Hörgeräts mit den besonderen Anforderungen des Arbeitsschutzes, hauptsächlich in Bezug auf Lärmschutz und Qualität der Sprache in lauten Umgebungen. Diese speziellen Geräte wurden entwickelt, um in geräuschintensiven Arbeitsumfeldern eine optimale Hörleistung zu gewährleisten.

Sie nutzen fortschrittliche Technologien, um störende Hintergrundgeräusche zu minimieren und Lärm zu unterdrücken. Überdies sind sie strapazierfähig und widerstandsfähig, um den harten Bedingungen in verschiedenen Arbeitsumgebungen standzuhalten.

Beachten Sie, dass herkömmliche Hörgeräte nicht gleichzeitig mit vorgeschriebenem Gehörschutz am Arbeitsplatz getragen werden sollten, da dies das Gehör zusätzlich schädigen könnte. ICP Hörgeräte bieten hier eine sichere und effektive Lösung, indem sie sowohl Hörverlust kompensieren als auch vor schädlichem Lärm schützen.

Ihr Weg zu besserem Hören durch die Berufsgenossenschaft

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn mit einem Hörverlust konfrontiert werden, oder etwa durch Arbeiten in der Schwerindustrie, Forstwirtschaft oder auf Schiffswerften, empfehlen wir Ihnen vorab, eine Beratung bei Hörakustik Köhn in Pasewalk zu vereinbaren, denn das ist der erste wichtige Schritt. Der Experte ermöglicht Ihnen mithilfe von ICP Hörgeräten wieder eine verbesserte Lebensqualität, die gewährleisten, weiterhin Ihrem Beruf nachzugehen.

Sollten Sie als Arbeitnehmer unter Lärmbelästigung am Arbeitsplatz leiden und dadurch Hörschäden davongetragen haben, besteht die Möglichkeit, dass die Berufsgenossenschaft die Kosten für ein Hörgerät übernimmt. Hierfür müssen Sie jedoch durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen, dass der Hörverlust durch die hohe Lärmbelastung am Arbeitsplatz verursacht wurde.

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Peggy Köhn-Döhr

Logoklein

Hörakustikmeisterin & Audiotherapeutin nach EUHA
Geschäftsführerin