Informationen erhalten zu Kosten und Übernahmeoptionen für Hörgeräte

Die Kosten für Hörgeräte sind für viele Menschen ein bedeutsames Thema, das oft mit finanziellen Herausforderungen einhergeht. Wenngleich der Nutzen im Alltag unermesslich und für die Lebensqualität von entscheidender Bedeutung ist, schrecken die Kosten mitunter oftmals ab.

Doch mit welchen Kosten ist konkret zu rechnen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es?

Faktoren für die Kosten von Hörgeräten

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die die Kosten für Hörgeräte maßgeblich beeinflussen. Zunächst lässt sich festhalten, dass die technologische Entwicklung längst dazu beigetragen hat, dass es Hörgeräte in unterschiedlichen technologischen Ausführungen gibt. So reicht die Modellvielfalt von Basismodellen bis hin zu hoch entwickelten Varianten.

Zudem sind Hörgeräte in unterschiedlichen Stilen und Designs erhältlich. Primär werden sie dabei nach Im-Ohr-Hörgeräten, kurz IdO, sowie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten, kurz HdO, unterschieden. Welche Ausführung am geeignetsten ist, ist von Fall zu Fall anders. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich zunächst durch eine Beratung beim Hörakustiker zu informieren.

Einige Hörgeräte verfügen darüber hinaus über zusätzliche Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, Rauschunterdrückung sowie gewisse Anpassungsfähigkeiten, mit deren Hilfe das Hören in verschiedenen Situationen erleichtert wird. Je nach Funktionsumfang steigen somit auch die Kosten für ein Hörgerät. Zudem sind weitere Kosten zu berücksichtigen, die etwa durch Nachjustierungen oder Wartungen entstehen können.

Zu guter Letzt variieren die Preise von Hörgeräten je nach Hersteller. Bekannte und etablierte Hersteller mit einem guten Ruf für Qualität weisen in der Regel höhere Preise auf.

Kosten für Hörgeräte und die Übernahmeoptionen durch Kassen Bild Copyright: Dmytro Zinkevych / kostimedia / shutterstock.com

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Wie setzen sich Kosten für Hörgeräte und Hörhilfen zusammen

Wie teuer sind Hörgeräte?

In Summe lassen sich Hörgeräte heutzutage in fünf Kategorien unterteilen. Diese reichen von Basis-Hörgeräten bis hin zu Modellen aus der Premiumklasse.

Als grobe Richtlinie lassen sich die Kategorien wie folgt zusammenfassen:

  • Basis-Hörgeräte: 0 EUR

  • Einstiegs-Hörgeräte: 170 – 700 EUR

  • Mittelklasse-Hörgeräte: 700 – 1.200 EUR

  • Oberklasse-Hörgeräte: 1.200 – 1.700 EUR

  • Premiumklasse-Hörgeräte: 1.700 – 2.200 EUR

Basismodelle sind kostenlos, da diese stets vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Etwaige Modelle erfüllen die Mindestanforderungen, die an ein Hörgerät gestellt werden. Diese Modelle eignen sich für Personen, bei denen es ausschließlich darum geht, ein verbessertes Verstehen der Umgebung herbeizuführen.

Hörgeräte der Einstiegsklasse gibt es ab etwa 170 Euro, wobei Modelle namhafter Firmen auch in diesem Bereich bis zu 700 Euro kosten können. Sie weisen mehr Frequenzkanäle auf und besitzen zudem eine optimierte Störschallunterdrückung, durch die Störgeräusche effektiver unterdrückt werden.

Ab etwa 700 Euro sind die ersten Modelle der Mittelklasse erhältlich. Sie zeichnen sich vor allem durch hochwertige Mikrofone aus, dank denen es möglich ist, ein natürliches Hörerlebnis zu generieren. Integriert sind zudem unterschiedliche Programme, die sich automatisch unterschiedlichen Situationen anpassen. Selbst laute Stör- und Hintergrundgeräusche beeinflussen das Hören nicht mehr. Die Kosten für Hörgeräte dieser Kategorie können bis zu 1.200 Euro betragen.

Oberklassige Modelle heben sich durch Richtmikrofone von den bisher genannten Kategorien ab, die das Hören im 360 °-Radius ermöglichen. Bei Bedarf lassen sie sich mittels Fernbedienung oder Smartphone auf eine bestimmte Hörrichtung ausrichten. Preislich rangieren sie im Bereich von 1.200 bis 1.700 Euro.

Ab etwa 1.700 Euro sind Hörgeräte der Premiumklasse erhältlich. Mit bis zu 20 Frequenzkanälen ermöglichen diese eine optimale Anpassung an das individuelle Hörvermögen. Intuitive Filtersysteme sorgen für ein störungsfreies Hören in sämtlichen Situationen.

Mögliche Übernahmeoptionen der Kosten

Was die Übernahme der Kosten betrifft, ist diese in erster Linie vom gewünschten Modell abhängig und von der Frage, ob das Hörgerät ärztlich verschrieben wurde. Sofern Letzteres zutrifft, zahlen die Krankenkassen gesetzlich versicherten Patienten bis zu 840 Euro hinzu.

Welches Modell notwendig ist, sollte jedoch zunächst durch einen HNO-Arzt oder durch eine Beratung beim Hörakustiker etwa von Hörakustik Köhn festgestellt werden. Anschließend kann die Übernahme der Kosten beantragt werden.

Auch Berufsgenossenschaften bieten mitunter die Möglichkeit, die Kosten für Hörgeräte zu decken. Dies ist insbesondere bei Personen der Fall, die in Berufen mit starker Lärmbelästigung arbeiten und in deren Folge es zum Verlust der Hörkraft kommen kann.

Zwar bedarf es hierzu eines Antrags bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, doch fallen die Zuschüsse oftmals höher als bei den Krankenkassen aus. Lassen Sie sich gerne von uns in Pasewalk oder Umgebung vor Ort beraten.

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Peggy Köhn-Döhr

Logoklein

Hörakustikmeisterin & Audiotherapeutin nach EUHA
Geschäftsführerin