Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse

Höerakustik Köhn
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse überhaupt?
Sind Ihre Hörprobleme ärztlich bestätigt, dann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Sind Sie privat versichert, kommt es darauf an, was für einen PKV-Tarif Sie gewählt haben.
Eine grundsätzliche Kostenübernahme gilt für:
Hörhilfen, die zuzahlungsfrei sind
das Anpassen und Testen von Hörgeräten
Reparatur- und Wartungsarbeiten
Die Krankenkasse erwartet, dass Sie ein Hörgerät wählen, dass von hoher Qualität ist und auf Ihre persönlichen medizinischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Entscheiden Sie sich selbst für ein Gerät mit mehr Leistungen als medizinisch notwendig, werden Sie eine Zuzahlung leisten müssen. In einigen Fällen gibt es spezielle Vereinbarungen zwischen den Akustikern und den Krankenkassen, die auch die Kostenübernahme für solche Geräte beinhalten. Gerne beraten wir Sie auch dahingehend.


Höerakustik Köhn
Wann zahlt die Krankenkasse?
Im Allgemeinen haben die Krankenkassen bestimmte Mindestanforderungen an den technischen Standard einer Hörhilfe. Das Gerät muss also digital einstellbar sein und sich somit exakt an Ihre individuelle Hörschwäche anpassen lassen. Mithilfe einer intelligenten Signalverarbeitung muss das Gerät Sprache und Umgebungsgeräusche unterscheiden können und den auf Ihr Ohr treffenden Schall automatisch regulieren.
Krankenkassen zahlen keine Geräte mehr, bei denen die Feineinstellungen per Hand erfolgen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und wird daher auch nicht mehr gefördert.
Zu den Mindestanforderungen eines Hörgerätes gehören:
Eine Verstärkungsleistung bis 75 db (A)
Unterdrückung der Rückkopplung
Unterdrückung von Störgeräuschen (Störschallunterdrückung)
Drei Hörprogramme
Sechs Kanäle
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkasse
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:
650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*/**
33,50 Euro Brutto für Otoplastik pro Ohr
125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur pro Ohr
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag
Private Krankenkasse
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.
*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.
Preisklassen
Gutes Verstehen von 1-2 Personen
Solide Bauform
Kassentarif
verbessertes Verstehen in kleinen Gruppen
Anbindung an TV
Akku möglich
Vollautomatisch oder per App steuerbar
Einstiegsklasse
Gutes Verstehen in kleinen Gruppen
Anbindung an TV
Akku möglich
Vollautomatisch oder per App steuerbar
natürlicher Klang & feine Einstellungen
Mittelklasse
- Verbessertes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
Akku möglich
Vollautomatisch oder per App steuerbar
Sanfte Automatiken für gute Anpassung an die Hörumgebung
Sehr natürlicher Klang & feinste Einstellungen
Bestens geeignet für Musik
Oberklasse
- Gutes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
Akku möglich
- Schnelle Automatiken für gute Anpassung an die Hörumgebung
- Bester Klang & feinste Einstellungen
- hochwertiger Musikgenuss
- Geeignet für Theater, Kino und Kirche
Spitzenklasse
Das Beste vom Besten
Bestes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
Akku möglich
Vollautomatisch oder per App steuerbar
Schnellste Automatiken für optimale Anpassung an die Hörumgebung
Bester Klang & feinste Einstellungen
Klangvoller Musikgenuss
- Geeignet für Theater, Kino und Kirche
Premiumklasse

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