Kostenübernahme der PKV beim Hörgerät – Anspruch und Höhe der Kassenleistung

Im Alltag, im Beruf, aber auch innerhalb der Familie und in der Freizeit ist ein gutes Hörvermögen sehr wichtig. Im Alter lässt es bei vielen Menschen nach. Hier gibt es eine erbliche Veranlagung. Hatten die Eltern oder die Großeltern mit Hörproblemen zu kämpfen, kann dies an die nächste Generation weitergegeben werden.

Wenn Sie Gesprächen nicht mehr richtig folgen können, kann dies eine große Belastung sein. Darunter müssen Sie aber nicht unnötig leiden: Mit einem guten Hörgerät erlangen Sie Ihr ursprüngliches Hörvermögen zurück. Ihr erster Ansprechpartner ist der HNO-Arzt.

Dann können Sie bei einem Hörgeräteakustiker ein Hörgerät für Ihre Bedürfnisse anfertigen lassen.

Verordnung ist für die Kassenleistung erforderlich

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei einem Hörgeräteakustiker Ihr Hörvermögen testen zu lassen. Wenn der Hörtest Defizite offenlegt, können Sie ein Hörgerät bestellen. Dies müssten Sie bei der Vorgehensweise jedoch selbst bezahlen.

Eine Kassenleistung und damit eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Verordnung bekommen haben. Diese ist sowohl für die gesetzliche Krankenkasse als auch für die PKV in Pasewalk die Voraussetzung, dass die Kasse sich an den Kosten beteiligt oder diese vollständig übernimmt. Sie bekommen die Verordnung von Ihrem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Auch dieser wird einen Hörtest durchführen. Er nimmt eine Untersuchung vor.

Mitunter liegt das unzureichende Hörvermögen nicht an der nachlassenden altersbedingten Funktion, sondern an einer Erkrankung. In diesem Fall benötigen Sie kein Hörgerät. Wenn Sie die Verordnung erhalten, bieten wir Ihnen als Hörgeräteakustiker eine Beratung und eine Versorgung mit einem hochwertigen Hörgerät an. Vereinbaren Sie gern einen Termin zu einer ersten Konsultation.

Kostenübernahme bei der Versorgung mit einem Hörgerät

Kostenübernahme der PKV von Hörakustiker Leistungen

Jede PKV ist verpflichtet, in ihren Tarifen alle Leistungen anzubieten, die auch eine gesetzliche Krankenversicherung anbietet.

Somit bekommen Sie für die Grundversorgung mit einem Hörgerät unabhängig von Ihrem gewählten Tarif folgende Leistungen:

* 685 EUR für ein Hörgerät
* 33,50 EUR für die Anfertigung eines Ohrpassstückes
* 125 EUR Servicepauschale für die Reinigung, Wartung und andere Dienstleistungen

Wenn Sie für beide Ohren je ein Hörgerät benötigen, verdoppeln sich die Beiträge. Dies sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie in der PKV Pasewalk versichert, können Sie eine höhere Leistung erwarten. Diese ist von dem Tarif abhängig, den Sie mit der privaten Krankenkasse abgeschlossen haben.

Private Krankenkassen zahlen eine höhere Leistung

Sind Sie privat versichert, haben Sie den Vorteil, dass Sie bei der Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Hörgerät eine höhere Leistung erwarten können. Beim Abschluss des Vertrages mit der PKV haben Sie sich für einen Tarif entschieden. In diesem sind alle Leistungen festgelegt, auch die Zuzahlung für Ihr Hörgerät.

In der Regel beträgt der Zuschuss für ein Hörgerät durch die privaten Krankenkassen 1.500 EUR. Sind Sie im Besitz einer Verordnung für zwei Hörgeräte, erhalten Sie das Doppelte. Dabei handelt es sich um einen statistischen Durchschnittswert. Der tatsächliche Betrag, den Sie erstattet bekommen, kann höher liegen.

Das Hörgerät aus der Kassenleistung reicht nicht aus – was dann?

Wenn Sie keine Zuzahlung leisten können oder wenn Sie dies nicht wollen, können Sie sich für ein Modell einfacher Bauart entscheiden. Diese Modelle werden allgemein als Kassenhörgeräte bezeichnet. Sie liegen preislich in dem Bereich, den die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Ist Ihre Hörbeeinträchtigung so schwer, dass die Kassengeräte diese nicht ausgleichen können, haben Sie Anspruch auf ein höherwertiges Gerät. Dieses müssen die privaten Krankenkassen in vollem Umfang erstattet. Dafür ist eine Erklärung des Hörgeräteakustikers in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt notwendig, dass das Hörgerät aus der Kassenleistung nicht ausreicht.

Den Tarif der PKV anpassen

Sollte die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse in Pasewalk für Ihr Hörgerät nicht ausreichend sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Tarif zu ändern. Es gibt verschiedene Tarife, die eine Vollversorgung mit einem hochwertigen Hörgerät inkludieren. Mit einem solchen Tarif haben Sie für die Zukunft die Sicherheit, ein hochwertiges Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

Sie können trotz Ihrer Beeinträchtigung ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Sie erhalten ein Modell, dass Sie einfach bedienen können und das viele automatische Funktionen enthält. Von Ihrer PKV in Pasewalk bekommen Sie in Bezug auf eine mögliche Tarifänderung eine individuelle Beratung.

Gerne beraten wir Sie vor Ort in Pasewalk in unserem Hörfachgeschäft und zeigen Ihnen transparent auf, welche Kosten anfallen würden und welche übernommen werden. Kommen Sie einfach vorbei!

Interesse geweckt?

Hörgeräte Service in Pasewalk und Umgebung. Peggy Köhn

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Wir würden uns freuen Sie persönlich bei Hörakustik Köhn begrüßen zu dürfen.

Peggy Köhn-Döhr

Logoklein

Hörakustikmeisterin & Audiotherapeutin nach EUHA
Geschäftsführerin