Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei ärztlicher Verordnung die Kosten für ein medizinisch notwendiges Kassenmodell, wobei nur eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät anfällt.
  • Je nach Bauform und technischer Ausstattung kann ein Hörgerät für Rentner mit bis zu 2.800 Euro zu Buche schlagen, wenn besondere Komfortfunktionen gewünscht sind.
  • Die Anschaffungskosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Was kostet ein Hörgerät für Rentner?

Was kostet ein Hörgerät für Rentner?

Ein gutes Hörgerät ist oft der Schlüssel zu mehr Lebensqualität, besonders im Alter. Doch was kostet ein Hörgerät für Rentner wirklich?

Die Preise für Hörgeräte sind sehr unterschiedlich. Sie hängen davon ab, welche technischen Funktionen ein Gerät bietet und welche individuellen Bedürfnisse bestehen. Ein einfaches Modell gibt es bereits ohne Zuzahlung, während für besonders leistungsstarke Varianten bis zu 2.800 Euro anfallen können.

Ab einem Hörverlust von 30 Dezibel beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten. Damit ist ein Hörgerät für Rentner in vielen Fällen bezahlbar. Voraussetzung ist eine Verordnung vom HNO-Arzt. Der Eigenanteil hängt dann davon ab, für welches Modell Sie sich entscheiden.

Wir bei Hörakustik Köhn beraten Sie ausführlich zu allen Optionen. Gemeinsam finden wir das passende Hörgerät für Ihre Anforderungen und für Ihr Budget.

Viele Rentner entscheiden sich für ein Kassengerät. Diese sind heutzutage technisch ausgereift und bieten eine zuverlässige Hörleistung. Wer mehr Komfort oder spezielle Zusatzfunktionen wünscht, kann sich für ein höherwertiges Gerät mit Eigenanteil entscheiden.

Kostenübernahme bei Hörhilfen: Wer zahlt wofür?

Die gute Nachricht vorweg: Wenn ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin ein Hörgerät für Rentner verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, allerdings nur für ein medizinisch notwendiges Kassenmodell.

Das bedeutet: Möchten Sie ein hochwertigeres oder besonders diskretes Hörgerät, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Wie groß dieser Eigenanteil ausfällt, hängt ganz vom gewählten Modell ab.

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich pro Hörgerät mit bis zu 704,37 Euro. Hinzu kommen Pauschalen für individuell gefertigte Ohrstücke oder für offene Versorgungen mit Hörschlauch. Bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit kann sich der Betrag auf bis zu 734,81 Euro erhöhen, inklusive möglicher Zuschläge bei einseitiger Versorgung oder speziellen Tinnitus-Kombigeräten.

In der Praxis liegt der durchschnittlich vereinbarte Betrag für ein Hörgerät für Rentner jedoch oft etwas niedriger. Viele Krankenkassen erstatten derzeit rund 635 Euro pro Gerät sowie etwa 40 Euro für die sogenannte Otoplastik, also das Ohrpassstück.

Wichtig: Auch wenn Sie sich für ein zuzahlungsfreies Hörgerät entscheiden, zahlen Sie lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro je Gerät.

Die Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für das Hörgerät selbst, sondern auch für Beratung, Anpassung und notwendige Reparaturen über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, sofern es sich um ein Kassenmodell handelt.

Sollten Sie aus medizinischen Gründen ein aufzahlungspflichtiges Modell benötigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf zusätzliche Kostenübernahme stellen. Dabei unterstützen wir von Hörakustik Köhn Sie gerne mit unserer Erfahrung.

So bleibt das passende Hörgerät für Rentner bezahlbar – ganz gleich, welche Anforderungen Sie an Ihre Hörhilfe stellen.

Hörgeräte im Überblick: Diese Modelle stehen zur Auswahl

Wer ein passendes Hörgerät für Rentner sucht, steht vor einer Vielzahl an Möglichkeiten. Hörgeräte gibt es in unterschiedlichen Bauformen, mit modernen Technologien und in verschiedenen Preisklassen. Damit Sie genau das Modell finden, das zu Ihrem Alltag passt, erklären wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten (HdO) und In-dem-Ohr-Hörgeräten (IdO). Beide Varianten gibt es in zahlreichen Ausführungen, vom unauffälligen Minigerät bis hin zur leistungsstarken Lösung für stark eingeschränktes Hörvermögen.

Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO)

Das HdO-Hörgerät ist ein echter Allrounder. Es eignet sich für leichte bis starke Hörverluste und wird wegen seiner Robustheit und Vielseitigkeit besonders häufig gewählt, auch als Hörgerät für Rentner.

Die Technik steckt in einem kleinen Gehäuse hinter dem Ohr. Ein Hörschlauch führt den verstärkten Klang direkt in die individuell angepasste Otoplastik im Gehörgang. Diese sorgt für einen angenehmen Sitz und optimalen Klang. Besonders praktisch: Eine Taste am Gerät ermöglicht einfache Einstellungen, ohne das Hörgerät abnehmen zu müssen.

HdO-Hörgeräte bieten heute viele Extras, wie Bluetooth-Kopplung mit dem Smartphone oder akkubetriebene Modelle, die ganz bequem zu Hause aufgeladen werden. Der Batterietausch entfällt, das ist komfortabel und nachhaltig.

In-dem-Ohr-Hörgerät (IdO)

Das IdO-Hörgerät ist die diskrete Variante unter den Hörsystemen. Es sitzt direkt im Gehörgang und ist von außen kaum sichtbar. Gerade für Rentner, die Wert auf Unauffälligkeit legen, ist dieses Hörgerät eine beliebte Wahl.

Je nach Bauart unterscheidet man zwischen Concha-, Gehörgangs- und CIC-Modellen. Letztere verschwinden vollständig im Ohr und bieten höchsten Tragekomfort. Die kleinen Geräte werden exakt an Ihre Ohrform angepasst. Einige Modelle sind mit einer weichen Silikonoberfläche ausgestattet, die sich flexibel anpasst.

Ein Nachteil ist die geringere Akkulaufzeit, da IdO-Hörgeräte kleinere Batterien benötigen. Zudem lassen sich nicht alle Modelle mit dem Smartphone koppeln. Für Brillenträger sind sie hingegen besonders komfortabel, da kein Hörschlauch hinter dem Ohr stört.

Wichtige Hörgeräte-Funktionen für Rentner

Geschäftseröffnung 30.10.2020

Ein modernes Hörgerät für Rentner bietet heute mehr als nur Verstärkung. Doch nicht jede technische Spielerei bringt automatisch ein besseres Hörerlebnis. Entscheidend ist, welche Funktionen im Alltag wirklich einen Unterschied machen.

Wir bei Hörakustik Köhn haben für Sie die wichtigsten Ausstattungsmerkmale zusammengestellt, auf die Sie beim Kauf eines Hörgeräts für Rentner achten sollten:

1. Mehrere Hörprogramme

Ob Gespräche in ruhiger Umgebung, der Fernsehabend oder ein Restaurantbesuch, verschiedene Hörsituationen erfordern unterschiedliche Einstellungen. Moderne Hörgeräte bieten dafür individuelle Programme. In der Premiumklasse passen sich diese sogar automatisch an.

2. 360°-Raumhören

Eine wichtige Funktion für Sicherheit und Orientierung: Mit 360°-Raumhören erkennen Sie zuverlässig, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt, sei es im Straßenverkehr oder in einem Gespräch mit mehreren Personen.

3. Bluetooth, Streaming & App-Steuerung

Eine direkte Verbindung zum Smartphone macht das Leben leichter. Telefongespräche, Musik oder Sprachassistenten können direkt über das Hörgerät wiedergegeben werden. Über die App lassen sich Einstellungen bequem anpassen, sogar aus der Ferne.

4. Schutzklasse IP68

Ein Hörgerät für Rentner sollte alltagstauglich und robust sein. Modelle mit IP68-Schutz sind staub- und wasserdicht. Das reduziert Reparaturanfälligkeit und sorgt für eine lange Lebensdauer.

5. Impulsgeräuschunterdrückung

Niemand erschrickt gern bei plötzlichem Lärm. Diese Funktion dämpft laute, kurze Geräusche, zum Beispiel klapperndes Geschirr, und sorgt so für mehr Hörkomfort.

Wir bei Hörakustik Köhn beraten Sie gern zu diesen Funktionen und zeigen Ihnen, welches Hörgerät für Rentner zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt – zuverlässig, komfortabel und technisch auf dem neuesten Stand.

FAQ: Hörgerät für Rentner

Ja, es gibt tatsächlich Hörgeräte für Rentner, die komplett kostenfrei sind. Diese sogenannten Nulltarif-Modelle liegen preislich im Rahmen des Krankenkassenzuschusses. Entscheiden Sie sich für ein solches Gerät, zahlen Sie keinen Eigenanteil. Es fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät an.

Diese Hörgeräte für Rentner erfüllen alle medizinisch notwendigen Mindeststandards. Sie bieten eine solide Grundversorgung und sind für viele Alltagssituationen ausreichend. Für spezielle Anforderungen oder mehr Komfort gibt es natürlich aufzahlungspflichtige Alternativen, über die wir Sie bei Hörakustik Köhn gerne informieren.

Ja, Hörgeräte zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, sie wurden aufgrund eines medizinisch festgestellten Hörverlusts verordnet.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sollten Sie alle relevanten Unterlagen einreichen: die ärztliche Verordnung, die Rechnung, Quittungen über Rezeptzuzahlungen sowie gegebenenfalls Nachweise über Fahrtkosten zur Anpassung. So kann ein Teil der Ausgaben für Ihr Hörgerät für Rentner steuerlich berücksichtigt werden.

Interesse geweckt?

Hörgeräte Service in Pasewalk und Umgebung. Peggy Köhn

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Wir würden uns freuen Sie persönlich bei Hörakustik Köhn begrüßen zu dürfen.

Peggy Köhn-Döhr

Logoklein

Hörakustikmeisterin & Audiotherapeutin nach EUHA
Geschäftsführerin